Den 22'Oktober 192û.
§ 79.
Die Verwaltungsaktuare stellen
den Antrag, einen generellen Beschluß
bezüglich der Überlassung der von
ihnen für Besorgung außerordentlicher
Verwaltungsgesehäfte den Gemeinden
gegenüber
Taggelder
sie davon
einzelnen
in Anrechnung gebraehten
herbeizu führen, wodurch
entbunden wären,in jedem
Falle um die Genehmigung
nachzu sue hen.
Beschluß:
1.7 Den Verwaltungsaktuaren die für Besorgung außerordent
lieber Verwaltungsgeschäfte im Sinne des § 230 Ab s.1
der V-V. zur Gemeindeordnung in der Fassung der Verfüg
gung vom 10, März 1924 - Reg.Bl.S.120 - an zu rechnen den
Taggelder zu überlassen, soweit es sieh im einzelnen
Falle um einen Zeitaufwand von nicht mehr als 5 Tagen
handelt. Bei einem diesen Zeitaufwand überschreiten=
den außerordentlichen Geschäft wäre jeweils die be=
sondere Genehmigung naehzusuchen.
2.) Zu diesem Beschlusse die Zustimmung der Amtsversamm
lung einzuholen.
I
§ SO.
Die Verwoltungsaktuare des
zirks suchen darum nach, die von
Bei
Landesverband der Verwaltungsaktuae
auf gestellten Richtlinien über K.an& /
leiaufwandfWie sie in der Gemeinde* J
zeitung Ro.18 vom 13. Sept. 24,S.187