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Ben 22 e October 1924.
bekannt gegeben sind, auch im hiesig
gen Bezirk zur Anwendung zu bringen.
Hienaeh setzt sich die Vergütung für
Kanzleiaufwand wie folgt zusammen :
1*1 Stellung der Bi en st räume monatlich
a) Miete, einsehl .der Kebenräume 10*11
d- Beschaffung u.Abnützung der
Einrichtung und Geräte 2 I -
el Reinigung samt Lieferung der
Materialien f täg^Kehren an den,
Arbeitstagen,wöchentl.Auf waschen,
jährl.Hauptreinigung), 6 Ä -
d/ Beleuchtung fdurehsehnittl.
40 Kilowattstunden jährlich
samt Beleuchtungskörper) 2 *50
2*7 Amtsbedienung samt Einheizen 2 * -
5*7 Feuerversicherung 0>50
4.7 Kdnzleibedürfnisse, ohne For «
mulare 5.^~
5*7 Heizungskosten mit Ankauf, Beifuhr,
Holzzerkletnerung, von £ 1-2 rm
Brennholz und 15-20 Ztr.Kohlen
durchschnittlich 6 A
ESCSESZCSF
Somit monatlich 36 1 *
Die Vergütung für Heizungsaufwand mit
monatlich 8 Ä kommt erst vom l*April
1925 ab in Frage, da für 1924/25 die
Entschädigung bereits ausbeza^t ist.
Beschluß :
Bei der AmtsVersammlung zu beantragen :
Bie Bienstaufwands^entSchädigung für die Verwaltungs*