7.
Den 22* April 192$*
Mit Wirkung vorn 1 « April 192$ an .•
1*1 das Honorar des katholisehen Geistlichen für die
Pastoration im Bezirkskrankenhaus \auf jährlich 180 A.-
2.) des evangelischen Geistlichen ”” 60 #.-
^•/ desgleichen fies katholischen Kaplans und
Vikars für das Lesen einer hl. Messe pro Hoche
iw Bezirkskrankenhaus auf jährlich .... 60 %•-
festzusetzen.
§ S.
§L« den Staatsbeamten laut Ver=
fügung des Finanzministeriums uom
^1. März d.J. -Reg.BI. S.219- mit
Wirkung vom 1. April 192 4 an gewähre
ten erhöhten Bezüge werden auch für
die Amtskörperschaftsbeamten zur
Zahlung
angewiesen.
§ 9.
Die Beamten der Oberamtsspar*
frässe haben ein Gesuch um Bewilligung
einer besonderen Belohnung für im
3ahre 1929 geleistete Hberzeitarbeit
eingereieht und zwar Oberamtsspar*
kassendirektor Braunger, Sparkassier
Konrad und Obersekretär Weißhaar für
je 900 Stunden, Sehreibehilfin Mößle
für 300 Stunden.