Den 3* November 1924*
82.
Anspruch zu nehmen, die Gemeinden
- im übrigen zu weiteren Leistungen nicht ueran=
zuziehen;
4. Die Genehmigung der Amt suer sammlung zu diesen
Maßnahmen nachträglieh einzuholen.
§ 94.
Oberamtspfleger Brunner erstatt
tet Bericht über die Verhandlungen «
mit dem Landesamt für Arbeitsve ni tt=
lung über die Frage der Trennung oom
Bezirksarbeitsamt Ulm. Hienach beä=
steht zunächst keine Neigung für die
Errichtung eines selbständigen * Ar®
beitsamts für den hiesigen Bezirk,
Jn erster Linie komme hiebei die
Bedürfnis frage in Betracht, Sodann
sei in nächster Zeit mit Errichtung
der Landesgefahrengemeinsehaft ,Ein*
führung der Arbeitslosenversicherung
und daher mit dem Wegfall der Bei®
t ragsleistung en für landw,Arbeiter
zu rechnen, Fventl, käme nach Ansicht
des Landesamts die Errichtung einet
gut ausgebauten Zweigstelle in Be *
tracht. Bei einer etwaigen Trennung
würde für den Anteil des hiesigen
Bezirks an dem angesammelten peseroe*
fond der gleiche Maßstaoflir die