35.
Den 5* November 1524.
§ 52.
Zu den Kosten einer über den
Rotfluß auf Markung Schwendi erstelle
ten Fahrbrücke haben die beteiligten
52 Güterbesitzer um einen Amtskörper=
sehaftsbeitrag na eh g esucht. Die Gesamt
kosten betragen -.• 4515 Ä, ^ozu die
Gemeinde Schwendi einen Beitrag von
r. 1425 Ä 50 $ geleistet hat.
Zs handelt sich um eine Privatbrücke,
deren Benutzungsrecht nur den angren
zenden - beteiligten - Grundbesitzern
zusteht. Ste Brücke dient unter ande
rem dem Fußgängerverkehr zwischen
Sehwendi-lfalpertshofen, Kleinsehaf=
hausen-Bußmannshausen. Eine Bereit=
Willigkeit, diese für den allgemeinen
Verkehr freizugeben, besteht seitens d.
der beteiligten Grundstücksbesitzer
nicht.
Seither wurden in derartigen Fällen
Amtskörperschaftsbeiträge nicht gewährt
Beschluß ?
Sag Gesuch der Konsequenzen wegen abzulehnen.
§ 53.
SsN seither auf der Oberamts
pflege tätigen Verwaltungspraktianten
Blum ist auf 50. Bou.ds.Jrs. gekündigt