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handeln könne, die Bilertalgemeinden
der Bezirks Sparkasse Oll-ertissen für
immer bedingungslos zu überlassen,
sondern daß die Oberamtssparkasse
Laupheim sich die Möglichkeit der
Errichtung einer Zweigstelle unter
allen Beständen sichern müsse. Dies
könnte dadurch geschehen, daß zwischen
der Amtskörperschäft Laupheim und
der Bezirkssparkasse Bllertissen eine
Vereinbarung dahin getroffen wird,
daß^ gegen die Zweigstelle der Be «
zirkssparkasse vorerst auf einige
Bahre nichts eingewendet wird.
Auch sei zu erwägen, ob die sofort*
ge Errichtung einer Zweigstelle nt^t
unter Bnanspruehnahme von Krediten
beim Sparkassen^Giro^Verband für
diesen Zweck sieh ermöglichen lasse.
Ber Bezirksrat kommt hierauf zu dem
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Ben Oberamtssparkassier Konrad zu beauftragen:
1.1 mit der Bezirkssparkasse Bllertissen in Verhandlungen übe$=
auf der Basis einzutreten, daß seitens der Amtskörper schuft
Laupheim gegen den Betrieb der Zweigstelle der Bezirkssparkase
in Bietenheim auf die Bauer von 1^2 Bahren nicht s eingewendet
wird?
2.1 bei dem Sparkassen^Uiroverband in Stuttgart wegen der eventl.
Gewährung von Krediten für eine in Bietenheim zu errichtende
Zweigstelle der Oberamtssparkasse persönlich vorstellig zu
werden.
Der Vorsitzende:
Oberamtmann
Zur Beurkundung
per Schriftführer;
Obersekretär