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Den JO* Dezember 1924.
alls denen die Kraftpostlinie betrieben
werden soll, sind durchweg Staats*
straßen, weshalb Straßenunterhaltung
nicht in Betracht ko mint . Wohnung für
den Chauffeur sowie für die Omnibusse
stellt die gemeinde Wiblingen zur Ver=
fügung, Ebenso übernimmt die Gemeinde
die rragung eines etwaigen Defizits
sowie der auf Grund der Bedingungen
weiter zu leistenden besonderen Bei=
träge bezw. entstehenden ^Kosten,
Beschluß :
1.7 Enter den gestellten Bedingungen mit der Oberpost=
direction Stuttgart seitens der Amtshörper schäft einen
Vertrag über die Einführung einer Kraftpostlinie zwischen
Wiblingen und Elm abzuschließen ;
2-1 die durch die Einrichtung und den Betrieb der Kraftwagen=
linie entstehenden Kosten gegen Wiederersatz sämtlicher
Aufwendungen durch die Gemeinde Wiblingen auf die Amtskör-
persehaft zu übernehmen;
3.) zu diesem Beschlusse die nachträgliche Zustimmung der
Amt so ersammlung einzuholen.
§ 102,
Der Vorsitzende bringt den
Ministerialerlaß vom 2?.0ktober d.3.
Er. IV 2819 zu Verlesung,
Hienach ist das Ministerium des Ennert