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Den 30* Dezember 1924,
Passiven sowie der sachlichen Einrieh*
langen der Zweigstelle eine Vereinbar
rung zu treffen.
Diesen Bedingungen hat die Bezirks-
sparhasse gilertissen am 24. November
d,3, zugestimmt; dagegen erscheint es
dieser unmöglich, entsprechend Ziff.
II des Ministerialerlasses eine Verein
barung über den ^eitpunkt^Mt/^nderung
zwischen den beiden Sparkassenverwal=
tungen jetzt schon zu bestimmen.
Die OberamtsSparkasse Laupheim
stellt nunmehr den Antrag r
Die Oberamtssparkasse Laupheim be
hält sich das Recht vor, je auf den
Schluß eines Kalenderjahres mit ei
ner seehsmonatliehen Kündigungsfrist
die Niederlassung der Bezirksspar-
kasse Dllertissen in Dietenheim zu^
kündigen; die seitens der Oberamts=
Sparkasse Laupheim in Dietenheim
zu errichtende Zweigstelle wird als
dann die Aktiven und Passiven der
Zweigstelle der Bezirkssparkasse
311ertissen nach vorheriger Prüfung
durch eine zu bestellende Kommission
übernehmen.
Beschluß:
Sieh mit der Erklärung der Bezirkssparkasse Bllertissen zu
Ziffer I 1-3 des Erlasses des Ministeriums des Innern ein*
verstanden zu erklären und im übrigen dem Antrag der
Oberamtssparkasse beizutreten.