Den 30*Dezember 1924.
§ 103.
Die vom Bezirksrat am 31*3uli
1924 - § 23 - beschlossene Dienstalters
festsetzung des Vermaltungsaktuars
Dothhelfer ist î^ oon der Minister
rialabteilung für Bezirks = und Körper=
schaftsoerwaltung beanstandet worden.
Mak den maßgebenden gesetzliehen Be=
Stimmungen würde der Beginn des Besol=
dungsdienstalters in Gruppe VII gün&&
stigstenfalls auf 19.Mai 1901 festzu=
setzen sein. Das Besoldungsdienstalter
in Gruppe VIII würde am l»3uli 1904
/ Anstellung als Vermal tun g saktuar)
und in Gruppe IX am 1• 3uli 1908 be
ginnen. Verwaltungsaktuar Uothhelfer
unter einaehe n d ßeGründung/
sucht unterm 9. Dezember dltyda/rumna^
ihn an der StellDertretungszeit Dom
15'MäTZ 1900 bis 30.3uni 1904 für
Verwaltungsaktuar Link wenigstens
2 D^hre in Gruppe VIII anzureehnen.
Es spreche dafür neben Billigkeits=
gründen auch der Dmstand, daß sein
Besoldungsdienstalter hinter dem Don
Ober amtsbaumeist er Küchle und Ver=
waltungsaktuar Kohler zurückbleibe,
obwohl seine Anstellung im gleichen
3ahre wie die des p. Kohler erfolgt
sei. Das Gesuch erscheint nach den
Dorliegenden besonderen Verhältnissen