Ben 10. Januar 1929.
99.
Hill e r, Oberholzhein -beschäftigt zu 1/4 -.
Besoldungsdienstalter seither in Gruppe II und neu in ;
Gruppe 18 von 1. Oktober 1906. . „
Einweisung ab 1. October 1927 in Gruppe 18, Endstufe mit
2100 LH Grundgehalt.
R a p p, Weinstetten besehäftigt zu 9/6 -.
Besoldungsdienstalter in Gruppe I uom 1. Januar 1911»neues „
-Besoldungsdienstalter in Gruppe 18 von 1. Januar 1915•
Einweisung ab 1. Oktober 1927 ^ Gruppe 18 St.7 nit
1990 RR Grundgehalt.
§ 80.
Bie Besoldung der nebenberuf* t
liehen Korporationsstraßenwärter
ist ebenfalls neu zu regeln. Biese !
erhielten seither entsprechend den
Maße ihrer Beschäftigung Grundgehalt
und Wohnungsgeld wie die hauptbe»
rufliehen Straßenwärter, jedoch
keinen Frauenbund Kinderzusehlag.
Ber Wert der Srasnutzung wird jedes
3ahr festgesetzt und an &ehalt in
Abzug gebracht. Es erhebt sich nun
die Frage, oh das Wohnungsgeld nit J 3
der lieuregelung nicht in Wegfall
können soll. Bieses hat auf den Lande )
insbesondere bei eigenen Wohnungen .
keine Berechtigung\ Weiter ist in
Betra^^u ziehen, da/? die nebenbei
ruflichen Wärter nunnehr auch
Frauenzuschlag erhalten, insofern
dieser in den neuen Grundgehalt
eingerechnet ist.