Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Ben 10. Januar 1929. 
99. 
Hill e r, Oberholzhein -beschäftigt zu 1/4 -. 
Besoldungsdienstalter seither in Gruppe II und neu in ; 
Gruppe 18 von 1. Oktober 1906. . „ 
Einweisung ab 1. October 1927 in Gruppe 18, Endstufe mit 
2100 LH Grundgehalt. 
R a p p, Weinstetten besehäftigt zu 9/6 -. 
Besoldungsdienstalter in Gruppe I uom 1. Januar 1911»neues „ 
-Besoldungsdienstalter in Gruppe 18 von 1. Januar 1915• 
Einweisung ab 1. Oktober 1927 ^ Gruppe 18 St.7 nit 
1990 RR Grundgehalt. 
§ 80. 
Bie Besoldung der nebenberuf* t 
liehen Korporationsstraßenwärter 
ist ebenfalls neu zu regeln. Biese ! 
erhielten seither entsprechend den 
Maße ihrer Beschäftigung Grundgehalt 
und Wohnungsgeld wie die hauptbe» 
rufliehen Straßenwärter, jedoch 
keinen Frauenbund Kinderzusehlag. 
Ber Wert der Srasnutzung wird jedes 
3ahr festgesetzt und an &ehalt in 
Abzug gebracht. Es erhebt sich nun 
die Frage, oh das Wohnungsgeld nit J 3 
der lieuregelung nicht in Wegfall 
können soll. Bieses hat auf den Lande ) 
insbesondere bei eigenen Wohnungen . 
keine Berechtigung\ Weiter ist in 
Betra^^u ziehen, da/? die nebenbei 
ruflichen Wärter nunnehr auch 
Frauenzuschlag erhalten, insofern 
dieser in den neuen Grundgehalt 
eingerechnet ist.
	        
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