104.
Den 30. Januar 1929»
§ 83.
Die Bezüge der privat^
rechtlich Angestellten bei der Ober«
amtssparkasse werden ebenfalls / so«
weit erforderlich, neu geregelt und
beschlossen:
diese wie folgt festzusetzen:
1.1 Für die Sehreibgehilfin Mösle mit Wirkung von
1. Oktober 1927 ab auf monatlich -: 185 BI;
2.) für den Kaufmann Hans Erb mit Wirkung
pim 1. Juli 1928 ab auf monatlich -r 185 LAz
3.1 für die auf Probe eingestellte wetbliohe Hilfskraft
Julie Mann vom 1. Dezember 1928 ab auf
monatlich 30 RI;
Die Versicherungsbeiträge werden,wie bisher, in
voller Höhe auf die Oberamtssparkasse übernommen.
§ £4.
Die Lehrlinge der Verwaltungs»
aktuare bezogen setther gemäß Àmtsveiï
sammlungsbesehusses vom 7. Mai 1928
- § 2^9 - Dnterhal tszusehüsse und zwai
im 2, Lehrjahr in Höhe von 10 %, im
3. Lehrjahr in Höhe von 20 % des
Grundgehalts der Besoldungsgruppe VII
St. 1 f^ltl mit Ortszusehlag nach OrU
klasse B.
. Beschluß:
’ Diese Dnterhaltszusehüsse vom 1. Oktober 1927 ab
entsprechend dem Grundgehalt nach Besoldungsgruppe 1 1