107.
Ben 50. Banuar 1929,
§ 52.
Oberamtsbaumwart Hagmann
in Laupheim hat in seinem Sehreiben
poiii 10, Bezember 1928 an den Bezirks»
rat Biberaeh seine Bereitwilligkeit
erklärt, sieh aid Oberamtsbaumwart
dem Bezirk Biberaeh neben seiner
Betätigung im Bezirk Laupheim, die
auf jährlieh 60 Tage vorgesehen ist,
ebenfalls zur 'Verfügung zu stellen,
Bas Oberamt Biberaeh ersucht um
Stellungnahme des Bezirksrats, ob
und bejahendenfalls unter welchen
Voraussetzungen er einer voraussieht»
liehen zunächst probeweisen Verwendun
des Oberamtsbaumwarts Hagmann auch
im Bezirk Biberaeh zustimmen würde,
Ber Vorsitzende führt aus, daß
die Amtsversammlung Biberaeh im Bezog
ber 1928 sieh grundsätzlich mit der
Anstellung eines Oberamtsbaumwarts
einverstanden erklärt habe,Eventl,
könne später die gemeinsame Anstel=
lung eines Oberamtsbaumwarts für die
beiden Bezirke Laupheim und Biberach
in Trage kommen, doch müssen zunächst
weitere Erfahrungen gesammelt werden,
da die Anstellung des Oberamtsbaum»
warts für den Bezirk Laupheim erst
im Bahre 1927 -probeweise auf 1 Bahr
erfolgte und dieser seine Tätigkeit
erst auf 1. August 1928 aufgenommen
habe,
Hach Aussprache wird