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Den ßO. Banuar 1929.
beschlossen:
Der Probeweise Verwendung des Obe ramt sbaumwarts
Hagmann im Bezirk Biberach für die Dauer von 100 Tagen
jährlich ab ^. April 1929 zunächst auf 2 Bahre mit der
Einschränkung zuzustimmen, daß dem Bezirk Laupheim die
Beihilfe des Oberamtsbaumwarts zur Zeit des Baumschnitt
der Sommerspritzungen und der Obsternte nicht entzogen
sein darf.
§ 88,
Der Vorstand des Bezirksobst■
bauvereins,Oberlehrer Schmid in Laup a
heim hat dem Oberamt gegenüber mündlù
vorgetragen, daß in den Bezirksgemeiv
den das Bestreben, den Obstbau zu ver
bessern, z,Zt. ein allgemeines sei uni
daß bereits in 17 Gemeinden Vorträge
und Besprechungen stattgefunden haben
und dort überall Obstbauvereine gegrft
det worden seien. Hast alle Gemeinden
wünschten diese Vorträge und Bespre-
ehungen.Bm Bezirk seien bereits 27
Spritzen bestellt worden. Der Obstbau
stehe gerade jetzt im Bezirk in der
Hochsaison der Entwicklung und die
Organisation sollte unter diesen à-
ständen vollends durehgeführt werden.
Oberlehrer Schmidt bittet nun, die Ab
haltung von Vorträgen und Besprechung
gen möglichst in allen Gemeinden des
Bezirks durch Übernahme der Kosten a®l
à Amtskörperschaft zu ermöglichen.