Ben 20. Februar 1929»
regelt werden muß. Bei Aufhebung der
freien Arztwahl hält er eine Vergrös®
serung des Krankenhauses nicht für
notwendig; der Bezirksrat könne in
diesem Fälle die Verantwortung nicht
übernehmen•
Bezüglich der Arztfrage sprechen
sieh die Ärzte Br.med.Friedberger,
Groeschel und Broß für die Beibehal=
tun g des bisherigen Zustandes aus,da
sie darin keine Schwierigkeiten sehen.
Ber leitende Arzt Br.med.Bullinger
hält jedoch eine Zusammenarbeit nach
den bisher gemachten Erfahrungen für
unmögliche Er ersucht auf wiederhol®
ten Hinweis des Vorsitzenden darauf,
daß der Bezirksrat seine Entscheidung
über die Ausführung des Bauwesens von
einer bestimmten Erklärung der Ärzte
über eine Zusammenarbeit abhängig ma
chen müsse\> um eine Bedenkzeit von
6-7 Tagen.
mit Rücksicht hierauf wird
die weitere Beratung und Beschlußfas
sung in der Angelegenheit auf die
nächste Sitzung
■vertagt.
§ -4.
D^ die anläßlich der Besichtigung
der Kanderarbeitsstätte im Herbst v.3,
durch Oberregierungsrat Mailänder aus
Stuttgart festgestellten Mißstände
foben § 92 ) zu beheben, sind ver
schiedene bauliche Veränderungen not-
Bendig•