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Den 20. Februar 1929.
gegenüber der geringen Benützung der
Fahrgelegenheit nieht zu Verantworten.
Der Beschluß des Gemeinde rats Bieten«
heim geht dahin, sieh bezüglieh der
Einrichtung einer Kraftpostlinie non
Sehwendi nach Bllertissen ablehnend zu
verhalten!, zumal zwischen Bietenheim
und Bllertissen eine gute Privatkrafb
wagenlinie besteht.
Der Gemeinderat Sehwendi hat beschloss
sen 1.) Die Gemeinde ist mit einer so®
. fortigen Erbreiterung der Fahrbahn auf
4,60 m einverstanden und bereit, den
entstehenden Kostenaufwand in Höhe von
2/9 zu übernehmen.
2 .) Hit der vorläufigen Zurückstellung
der Bewalzung der Straße ist der Ge=
meinderat ebenfalls miteinverstanden.
3 . / 3n der Annahme, daß bezüglieh der 1
Straßenunterhaltung in nicht allzu=
ferner Zeit doch eine ganz erhebliche
Entlastung der beteiligten Landgemeinde
eintreten muß, wird die Übernahme des
Kostenaufwands für die Bnstandsetzung
der fraglichen Straßenstreeke davon aW
hängig gemacht, daß die spätere Unter*
haltung dieser Straßenstrecke von der
Amtskörperschaft übernommen wird, so«
fern dies nicht durch den Staat ge»
sehehen sollte.
Der Gemeinderat Wain erklärt sieh bereit
die Straße nach Sehwendi und Unterhalt*
heim f soweit sie auf Markung Wain liegt)
im Falle der Errichtung einer Kraft-
postlinie auf 4 m zu erbreitern und de«