122.
Den 20. Februar 1929.
übernommen worden. Es erhebt sieh die
Frage, ob dies aueh weiterhin so 6-
halten und eventl. in welcher Höhe
eine Vergütung gewährt werden soll.
3n der Aussprache kommt zum Aus»
druck, daß die Unterweisung der Polt*
zeibeamten eigentlich Sache des Sita*
tes sei, von diesem jedoch Mittel hi
für nicht zur Verfügung gestellt wer
den. Hinsichtlich der Notwendigkeit
einer Unterweisung wird den Ausfüh
rungen des Vorsitzenden zugestimmte
B e s e h 1 u ß:
Dem Oberamt das Weitere wegen Anordnung einer Muster
rung, die möglichst an 3 Bezirksorten stattfinden soll,
zu überlassen. Dabei sollen die Gemeinden auf ihre
Verpflichtung zur Übernahme der den Polizeibeamten nae^
den Besoldungssatzungen zustehenden Taggelder (Diätei)
und Reisekosten ^ auf die Gemeindekasse hingewiesen
werden• Eine Kostenübernahme auf die Amtskörperschuft
wird abgelehnt.
— — — —
§ 97
Mit Bezirksratsbestfiluß vom
10 .September 1927 — § S5£ 465 — ist
die Vergütung an die Gesamtgemeim
Main für die stellvertretungsweise
Besorgung der Verwaltungsaktuaria*
- gesehäfte in den Gemeinden Oberhalb
Dnterbalzheim,Sießen und Sinningei
durch Schultheiß Drechsel - auf jäh
1300 RR festgesetzt worden.