Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

122. 
Den 20. Februar 1929. 
übernommen worden. Es erhebt sieh die 
Frage, ob dies aueh weiterhin so 6- 
halten und eventl. in welcher Höhe 
eine Vergütung gewährt werden soll. 
3n der Aussprache kommt zum Aus» 
druck, daß die Unterweisung der Polt* 
zeibeamten eigentlich Sache des Sita* 
tes sei, von diesem jedoch Mittel hi 
für nicht zur Verfügung gestellt wer 
den. Hinsichtlich der Notwendigkeit 
einer Unterweisung wird den Ausfüh 
rungen des Vorsitzenden zugestimmte 
B e s e h 1 u ß: 
Dem Oberamt das Weitere wegen Anordnung einer Muster 
rung, die möglichst an 3 Bezirksorten stattfinden soll, 
zu überlassen. Dabei sollen die Gemeinden auf ihre 
Verpflichtung zur Übernahme der den Polizeibeamten nae^ 
den Besoldungssatzungen zustehenden Taggelder (Diätei) 
und Reisekosten ^ auf die Gemeindekasse hingewiesen 
werden• Eine Kostenübernahme auf die Amtskörperschuft 
wird abgelehnt. 
— — — — 
§ 97 
Mit Bezirksratsbestfiluß vom 
10 .September 1927 — § S5£ 465 — ist 
die Vergütung an die Gesamtgemeim 
Main für die stellvertretungsweise 
Besorgung der Verwaltungsaktuaria* 
- gesehäfte in den Gemeinden Oberhalb 
Dnterbalzheim,Sießen und Sinningei 
durch Schultheiß Drechsel - auf jäh 
1300 RR festgesetzt worden.
	        
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