123.
Den 20.Februar 1929.
Die Ministerialabteilung für Bezirks«
und Körperschaftsverwaltung verlangt
nun mit Erlaß vom 14. 3uni 1928 Hr.
8883, die Farlage der Vereinbarung del
Amtskörpersehaft mit der Gemeinde Hain
über die anteilsmäßige Beteiligung an 1
den gesamten Dienstbezügen- des fragl. c
Beamten / seither- § 7 Abs.4,neu § JO f
à. 2 7.7. z.K.B.G.J
Der Gesamtgemeinderat Wain bereeh=
^i die ^Inanspruchnahme des Beamten
durch das Hebenamt auf etwa 35 I uzid
bittet weiter um Verwilligung eines
enspreehenden Betrags als Vergütung
für fKanileiaufwand.
Beschluß:
Mit der Gemeinde Hain die Vereinbarung zu treffen,
daß mit Wirkung vom Zeitpunkt der Übernahme des Heben=
amts durch Schultheiß Drechsel, also vom 1.September
1927 ab 28 % der gesamten Dienstbezüge dieses Beamten
sowie des Beitrags zur Fensionskasse auf die AmtskörQ
perschaft übernommen und an die Gemeinde Wain abgeführt
/werden. Hierunter ist auch die Entschädigung für Kanzlet*
aufwand inbegriffen.
§ 98.
Die Verwilligung einer foitlau•
fenden Belohnung für die stellvertre-
tungsweise Besorgung der Verwaltungs-
aktuariatsgesehäfte in den Gemeinden ,
Dorndorf } Illerrieden, Regglisweiler
und Hangen dureh Verwaltungsaktuar
Hothhelfer, wie dies vom Bezirksrat
unterm 10.September 1927 - § 468 -