Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

125. 
Den 20.Februar 1929. 
kanntgegeben werden. Äus denselben 
ist zu entnehmen, daß die Behandlung 
der Fraget eine ganz verschiedene ist. 
lach erfolgter Beratung wird von 
Bezirksrat 
beseh! ossem 
Eine Aufwertung seitens der Amtskörperschaft mit 
Rücksicht darauf, daß eine reehtliehe Verpflichtung 
nicht besteht, sowie aus grundsätzlichen Erwägungen 
abzulehnen. 
§ 100. 
Her Mietzins für die Wohnung 
des Ökonomierats Köninger im Erdge= 
schoß des der Amtskörperschaft ge= 
hörigen Gebäudes König Wilhelm- 
straße Er.22 soll nunmehr endgültig 
festgesetzt werden. 3m Zusammenhang 
damit kommt auch die Höhe der Miet= 
zinse für die übrigen Wohnungen 
fOberamtspfleger Brunner, Reehnungs- 
rat BodenmüllerJ zuySprache. 
Beschluß! 
I .J Ben Mietzins für die-von Oberamtspfleger Brunner 
bewohnte Wohnung im 1. Stock vom 1.April 1929 ab auf 
monatlich-:55 RM festzusetzen; 
2 .) Bezüglich der Wohnung des Ökonomierats Köninger es 
bei der un term 13. September 1928 -oben § 19 - er= 
folgten Festsetzung des monatlichen Mietzinses auf 
-* 50 RM zu belassen. Ebenso wird auch der bisherige 
Mietzins für Reehnungsrat Bodenmüller in Höhe von 
35 RM belassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.