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Den 20.Februar 1929»
Schulgelds ein restlicher Aufwand
von 17 385 RM, wovon auf auswärtige 1
Schüler 5478 LA entfallen. Bei der
Gewerbeschule berechnet sich der
Restaufwand auf 13 914 RM und für
die auswärtigen Schüler auf 3404 RM.
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Die Amtskörpersehaftsbeiträge mit Wirkung vom
1.April 1928 ab für die Latein-und Realschule auf
jährlich — ; 3000 RM und für die Geseitbeschule mit
Handelsabteilung auf jährlich -.• 220ŒX - vorbe=
hält lieh der Zustimmung der Amtsversammlung zu er
höhen.-
-
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§ 104.
Die von den Rechnun g ssachver
ständigen geprüften Rechnungen der |
Oberamtspflege pro 1925 und 1926,
der Bezirksfürsorgebehörde pro 1925
und 1926, der Bezi^kskrankenhaus-
verwaltung pro 1926 und 1927 und
der Oberamtssparkasse pro 1926 und
1927 werden vom Bezirksrat der nach
Art.77 Abs.2 der Bez.Ordnung und
§ 113 Abs.2 der Vollzugsverfügung
hiezu vorgesehriebenen Prüfung
unterzogen. Die zu den Rechnungen
der Bezirksfütsorgebehörde gemachten
Bemerkungen sind im Hauptbuch ver
merkt. Hm übrigen haben sieh Anstand