Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 6. M^ 1929» 
Amtskörperschaft und dem leitenden 
Arzt am Bezirkskrankenhaus bestehende 
Vertrag geändert und dabei folgende 
Punkte auf genommen bezw. berüeksich* 
tigt werden sollen: 
I . Anstellung eines Assistenzarztes 
im Bezirkskranekenhaus, der aussehl^ 
lieft dem leitenden Arzt unterstellt 
ist, denn es ist gesetzlieh unzuläs= 
sip, äa/3 in einem Krankenhaus geös= 
sere Operationen ausgeführt werden, 
ohne daß ärztliehe Hilfe im Kranken» 
haus ständig stationiert ist. 
II. Pägliehe Meldung der Zu=und Ab= 
gänge aller Kranken an den leitenden 
Arzt. 
III. Bestimmung und Anweisung der 
Betten durch den leitenden Arzt in 
Benehmen mit der Oberin* 
IV. Falls Operationen oder irgend» 
welche sonstige operative Eingriffe 
vorgenommen werden wollen, sind die s 
selben von den betreffenden Ärzten 
dem leitenden Arzt direkt zu melden 
und nicht durch die Schwestern,da die 
Schwestern lediglich zur Pflege der 
Kranken bestimmt sind un^ e ^ventl. 
. Differenzen der im Krankenhaus zu 
lassenen Ärzte bei Gerichtete, rhand« 
langen nicht als Gerichtspersonen 
im Sinne des Gesetzes funktionieret 
sollen. 
V. Disziplinarreeht des leitenden 
Arztes über alle Kranke des Kranken*
	        
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