Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den 
. März 1929 
Causes, Private wie Kassenmitglie= 
der; jedoch wird das disziplinar- 
recht nur ausgeübt nach Benachrieh= 
tigung des behandelnden Arztes, da 
andernfalls eiine Ordnung im Kranken 
haus nieht gewährleistet ist und der 
leitende Arzt jede Verantwortung ab= 
lehnen muß. 
VI. Volle Unterstützung von Seiten 
der Krankenhausverwaltung und der 
Aufsiehtsbehörde dem. leitenden Arzt 
gegenüber bei Durchführung seiner 
vertragliehet Pflichten, insbesondere 
allen seinen Anordnungen gegenüber 
Ärzten und Patienten. 
VII. Aufhebung der ehrenamtlichen 
Anstellung des leitenden Arztes. 
Mach diesem Schreiben disfen in 
Zukunft Verträge zwischen einem 
Krankenhausarzt und einer Behörde 
nur noch mit Zustimmung des Mürtt. 
Ärzteverbands und des Vorsitzenden 
des Krankenhausärzteverbands abge- 
schlossen werden• 
Der Bezirksrat nimmt zu den ein= 
zelnen Punkten Stellung und stellt 
sieh naeh eingehender Erörterung 
einmütig auf den Standpunkt, daß den 
von Dr. Bullinger erwähnten Forderung 
gen in einzelnen Punkten eventl.ohne 
Änderung des Vertrags Rechnung ge= 
tragen werden könne, daß aber grund= 
sätzlieh an dem bestehenden Vertrag 
festgehalten werden müsse. Eine !
	        
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