Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

132. 
Den 6. à- 1929. 
Änderung des Ärztesystems könne vor« 
läufig nicht in Frage. Falls eine sol= 
efte Änderung erfolgen würde, wäre die 
Anstellung eines beamteten Arztes in 
Aussicht zu nehmen. 
Bern Einwand des Br,med.Bullinger,daß 
. der bisherige Vertrag gegen die guten 
Sitten verstoße und auch juristisch 
.nicht haltbar sei, wird entgegen ge 
halten, daß dieser Vertrag sieh streng 
an den vom Dnnenminister tum heraus- 
gegebenen Mustervertrag halte. 
Weiter werden die nach dem Vertragflei 
leitenden Arzt eingeräumten Rechte und 
Vorteile hervörgehoben. 
Die Anstellung eines Assistenzarztes 
wird von Dr. Bullinger damit begründet, 
daß im Krankenhaus ein stationärer 
Arzt für den Fall dringend erfordere 
lieber ärztlicher Hilfe sein müsse. 
Die Anstellung eines solchen kommt 
nach Ansicht des Bezirksrats schon 
aus dem Grunde nicht in Frage, weil 
nach der derzeitigen Sachlage dessen 
Besoldung wohl von der Amtskörperschaft 
zu tragen wäre, während die Ärzte die 
vollen Gebühren in Anspruch nehmen. 
Die ehrenamtliche Anstellung des lei» 
tenden Arztes ist insofern bereits 
durchbrochen, als dieser für deine 
Tätigkeit als solcher eine besondere 
Belohnung bezieht. 
Bach längerer Aussprache gibt Dr. 
med. Bullinger dem Bezirksrat die
	        
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