135.
Den 6. März,1929.
Dieser Betrag ist in den Hektarsatz
V0l^60 Bit eingerechnet. Bezüglich
seines Gehilfen führt Eberwein an,
daß dieser sr,Zt, ohne Vorbehalt mit
Wohnsitz in Laupheim angestellt ward#
den sei« Für ihn selbst bedeute der
Amtsversammlungsbeschluß vom 22.3uli
1925 besonders im Vergleich zu a 1=
len übrigen Amtskörpersehaftsbeamten
eine außerordentliche Härte ange=
siehts der Tatsache, daß die Gemein-
de Dietenheim seither nicht in der
Läge war, ihm eine Wohnung nebst
Büroräu^en zur Verfügung zu stellen,
Bei seiner Anstellung als vollbe-
sehäftigter Beamter seidie Stelle
des-Oberamtsgeometers a.D.Bau-er in
Dietenheim nicht neubesetzt, sondern
seine Gemeinden nur unter die ^4e-
beiden mit Dienstsitz in Laupheim
bereits angestellten Oberamtsgeometer
verteilt worden. Er bittet aus den
angeführten Gründen um Änderung des
erwähnten Amtsversammlungsbeschlusses
♦
. *Haeh nochmaliger Prüfung der
Sachlage ist der Bezirksrat der An«
steht, daß die Diäten in dem fragl,
Fülle insofern billtgerweise kaum
vorenthalten werden können, als hie=
für ein Betrag in den von der Feld-
bereinigungskasse Dietenheim an die
Amtskörpersehaft abzuführenden Hektare
satz einbezogen ist. fs bandelt sieb -
hier um einen besonderen Ausnalinefall.