Den 25. April 1929.
basse die Hälfte ersetzt und die Be»
zirkskrankenhaus Verwaltung außerdem
60 Al jährlich.
Hach den eingezogenen Erkundigungen
in 9 Bezirken des Oberlandes wird nui
in Leutkirch ein Verwaltungskostenan«
teil in Höhe von einen Siebtel des
Gehalts des Oberamtspflegers also
etwa 1000 -1200 Al, und in Tettnang
jährlich 1200 RX an die Oberantspfleg
ersetzt• Der Antrag des Bezirksrats•
Mitglieds, Herrn Stadtschultheiß Ion=
rad, erscheint zu weitgehend. Der
Oberantspfleger ist auch ohne Kranken
hausverwaltung vollbeschäftigt und
hätte die Amtskörperschaft den glei«
chen Verwaltung sauf wand, wenn die
Bezirkskrankenhausverwaltung auch nitä
nit der Oberantspflege verbunden wäre*
Dies ist in allen Bezirken des Landes
der Fall, in denen die Krankenhaus-
verwaltung^ der Oberantspflege nicht
angegliedert ist, auch ist den Ober■
amtspflegem ohne Nebenämtern durch■
weg mindestens 1 Gehilfe betgegeben»
Daß die Bezirkskrankenhausverwal tung
sehr viel Arbeit macht, ist richtig,
es dürfte aber nicht unbekannt sein,
daß der Unterzeichnete ständig Ubei»
zeitarbeit leistet und für ihn die
allgemein üblichen Dienststunden noch
nie angewendet werden konnten und ei
auf einen Urlaub jedes 3ahr nahezu
verzichten muß. Andernfalls wäre es
freilich rein unmöglich, mit nur einer
Hilfskraft die anfallenden Geschäfte
zu erledigen. Die Anstellung einer