. J Den 25., .April 1929.
dessen privatrechtliehe Anstellung
als Gehilfe nom $1. April 1929 ab
/ entsprechend dem, Bezirksratsbeschl,
vorn 4, Oktober 1928 - § 35 -1 nach.
Beschluß: |
Den p. Schmid als Vermessungstechniker vont l,^pril
1929 ab privatrechtlieh gegen einen Monatsgehalt
von 110 RM und Übernahme der Versicherungsbeiträge
im vollen Betrag auf die Amtskörper schäft anzustellen.
Denselben bei auswärtigen Dienstverrichtungen Reise»
kostenentSchädigung nach den für Beamte der Stufet^
geltenden Sätzen zu gewähren.
3m weiteren ist die für den Oberamtsgeoimeter
Eberwein geltende Regelung maßgebend•
§ 116.
Dem Friedrich S t e t t e r f
Güterbeförderer und Gastwirt in Die»
tenheim ist vom bay r^Staatsministe s
rium des 3nnern in München untern
4. 3uni 1927 auf 2 Bahre die Genehmig
gung zum Betrieb einer Rraf tf ahrlinie
auf der Strecke Bllertissen^Dtetenhet
erteilt worden• p.Stetter hat nunmehr
um Verlängerung der Genehmigung naoh=
gesucht• Vom Gemeinderat Dietenheim
wird das Gesuch befürwortet.
Der Bezirksrat hält die Aufrecht«
erhaltung der Linie für ein Bedürfnis
Er schließt sich der Äußerung des
Gemeinderats Dietenheim in vollem
Umfange an.