. Ben 25. April 1929.
für die Veröffentlichung der amtlichen
Besanntmachungen eine jährliche Ver
gütung von je 120 RM erhalten. 3 n*
zwischen sind allerdings die Bekannt■
maehungen betr• die Landwirtschafts»
sehule hinzu gekommen. die fragltehen
Verleger haben sieh damit einverstan
den erklärt, in Zukunft « die Veröffei*
liehung diesbezüglieher Bekanntmachun
gen ohne besondere Bereehnung vorzu
nehmen, falls die ihnen z.Zt. zukom-
mendeû Entschädigung entsprechend er
höht wird.
Beschluß:
1,J Bie Vergütung an den Verleger des„Laupheimer
Volksblatt * und dits , Silertalboten• in Bieten-
heim für die Veröffentlichung der amtlichen Bekam
maehungen vom 1 * April 1525 aib, vorbehältlich der
Zustimmung der Amtsversammlung ,auf jährlich je
180 RM - zu erhöhen. Hierunter ist die Vergütung
für alle amtlichen Bekanntmachungen-also auch der
Landwi rt sehaftssehule - inbegriffen.
2.1 Bie Oberamtspflege- zur Auszahlung der vorliegen
den Rechnungen betr, Bekanntmachungen des fand«
wirtschaftssehule anzuweisen,
§ 115.
Per Einbau einer zweckmäßigen
Maseh-und Badeeinrichtung im Bezirks*
krankenhaus hat steh als dringende
Notwendigkeit erwiesen. Oberamtsbau
meister Küchle hat hiefür einen Koste!
veranschlag gefertigt. 5s handelt
sieh um 2 Reihenwasehtisehe mit je