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.Den 25. April 1929.
Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln,
mit Ausnahme eines Gesuchs der Gemeint
Gögglingen und der Stadt gemeinde Laup»
Sein , Entscheidung getroffen. An Gel■
dem für den genannten Zweck steht aus
hinfällig gewordenen Gesuchen noch dei
Betrag von 5500 Bl zur Verfügung.
Die Gemeinde Gögglingen sucht um ein
Baudarlehen von 3000BM zum Neubau eine
Lehrerwohnung , die Stadtgemeinde Laup
heim um ein solches zum Einbau einer
Wohnung in der alten Schranne sowie zu
Erstellung von 3 Bolzhäusern in der Wen
delinsgrube im Gesamtbetrag von
- : 8000 RK nach. Weiter sucht die Staat
gemeinde Laupheim darum naeh,ihr bezug 1
lieh der Verteilung der auf die 16 Se-
suehsteller aus der Stadtgemeinde naei
den Beschlüssen der Ausleihkommission
entfallenden Gesamtsumme von 59 000 Ä
ein Vorsehlagsrecht einzuräumen^Die enj
gütige Entscheidung- soll der Ausleihe
komm^ission zustehen. 3n der Erörterung
kommt zum Ausdruck, daß die Mittel 18°
diglieh zur Behebung der Wohnungsnot
zur Verfügung gestellt würden.^n des
Gesuch der Gemeinde Gögglingen treffe
dies gedoeh nicht zu, insofern durch
•den Weubau der Lehrerwohnung in der
bisherigen Lehrerwohnung Baumtfür ein
Bathaus, also keine neue Wohnung ge
schaffen werde; dem Gesuch könne auch
schon der Folgen wegen nicht entsproß
werden; andererseits kommt eine Über
schreitung-des verwilligten Betrags
von 70 000 Bll nicht - in Frage* -Der Bet
betrag von 5500 XI soll-zunächst für
etwa in nächster Zeit noch einkommen^