163.
Den 18. Juni 1929.
Besoldungsdienstalters in Srzzppe 5
entsprechend den Dberleitungsbestimn 1
mungen gegenüber viel dienst jüngeren
Kollegen zweifellos ein£ungereehtfer= :
tigte Härte bedeuten würde, ist ein
Ausgleieh bezw. eine günstigere Fest= * j
setzung seines Besoldungsdienstalters e
in seiner Stellengruppe dur eh aus an= p
gezeigt.
Oer Bezirksrat
beschließt:
1.1 Das Besoldungsdienstalter des Oberamtsgeometers
Speth in der Besoldungsgruppe 3 entsprechend
der Don der AntsverSammlung beschlossenen Vorrückung
in Gruppe 4 b auf 1. Oktober 1911 festzusetzen und
hiezu aie Genehmigung des Ministeriums des 3nnern
und der Finanzen naehzusuchen.
2.) Das Besoldungsdienstalter in Besoldungsgruppe 4 b
für den Fall der Genehmigung des Beschlusses Ziffer1
auf 1. Oktober 1913 festzusetzen.
§ 128,
Mit Erlaß vom 11. März 1929
Ur.8133 hat die Ministerialabteilung
für Bezirks- und Körpersehaftsverwal=
tung die Genehmigung zu der Einreihung
der Stelle des Oberamtsgeometers für
den Vermessungsbezirk II fEberweinJ
versagt, weil dieser Stelle nur ein
Vermessungstechniker zugeteilt war.
Die Stelle wäre daher in Besoldungs=
gruppe 6 einzureihen. Dem Stellen-
Inhaber, Oberamtsgeometer Eberwein,