Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

163. 
Den 18. Juni 1929. 
Besoldungsdienstalters in Srzzppe 5 
entsprechend den Dberleitungsbestimn 1 
mungen gegenüber viel dienst jüngeren 
Kollegen zweifellos ein£ungereehtfer= : 
tigte Härte bedeuten würde, ist ein 
Ausgleieh bezw. eine günstigere Fest= * j 
setzung seines Besoldungsdienstalters e 
in seiner Stellengruppe dur eh aus an= p 
gezeigt. 
Oer Bezirksrat 
beschließt: 
1.1 Das Besoldungsdienstalter des Oberamtsgeometers 
Speth in der Besoldungsgruppe 3 entsprechend 
der Don der AntsverSammlung beschlossenen Vorrückung 
in Gruppe 4 b auf 1. Oktober 1911 festzusetzen und 
hiezu aie Genehmigung des Ministeriums des 3nnern 
und der Finanzen naehzusuchen. 
2.) Das Besoldungsdienstalter in Besoldungsgruppe 4 b 
für den Fall der Genehmigung des Beschlusses Ziffer1 
auf 1. Oktober 1913 festzusetzen. 
§ 128, 
Mit Erlaß vom 11. März 1929 
Ur.8133 hat die Ministerialabteilung 
für Bezirks- und Körpersehaftsverwal= 
tung die Genehmigung zu der Einreihung 
der Stelle des Oberamtsgeometers für 
den Vermessungsbezirk II fEberweinJ 
versagt, weil dieser Stelle nur ein 
Vermessungstechniker zugeteilt war. 
Die Stelle wäre daher in Besoldungs= 
gruppe 6 einzureihen. Dem Stellen- 
Inhaber, Oberamtsgeometer Eberwein,
	        
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