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Den 18.-Juni 1929.
ist seit^pril 1929 ein zweiter pri•
v at re entlieh angestellter Vermessungs*
teehniker (bis auf weiteres) zugeteilt
^Bezirksratsbesehluß vom, 29. April 19%
§ 115-, sodaß von diesem Zeitpunkt ab
die Voraussetzungen für die Einreihung
der Stelle in Gruppe 5 vorliegen.
Oberamtsgeometer Eberwéein hat in de
alten Besoldungsgruppe IX ein Besold
dungsdienstalter vom 1. 3uli 1911, das
naeh der Vberleitungsbestimmung zu der
Besoldungsgruppe 6 unverändert bleibt.
3n dieser Gruppe hätte er den Endgehal
bereits am 1. 3uli 1923 erreicht, so»
daß eine eventl. Vorrückung in Gruppe!
vom 1. Oktober 1927 ab möglich wäre.
Diese könnte bis Stufe 5 ohne Genehmi=
^ung beschlossen werden.
3n einem besonderen Gesuch an die
Amtsversammlung vom 13. März 1929 bett
seine Einstufung, hat Oberamtsgeometer
Eberwein darum naehgesueht, ihm die
Amtsbezeichnung „Vermessungsrat * beiz|
geben.
Beschluß:
1.) Die Stelle des Oberamtsgeometers für den Vermessungs=
Bezirk II vorn 1. Oktober 1927 ab in Besoldungsgruppe 6
und vorn 1. April 1929 ab in Besoldungsgruppe 5 einzurei^
-. ' Die beschlossene Besoldungssatzung erfährt daher ent=
sprechende Änderungen und zwar ist bei Besoldungsgruppe 6
am Schlüsse anzufügen r „Der Oberamtsgeometer für den V er
messungsbezirk II , vom 1. Oktober 1927 bis 31.März 1929•
Bei Besoldungsgruppe 5 wird hinter den Worten „Vermessung
bezirk II” statt des Punktes ein Komma gesetzt und weit*
angefügt: „ Vom 1.April 1929 an.”