Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

167. 
Den 18. Hunt 1929. 
wurde nach den angestellten Erhebungen 
die Einreibung der Oberamtsbaumeister= 
stelle in Gruppe 5 bereits genehmigt. 
Für eine Sonderbehandlung des Bezirks 
Laupheim liegt naeh Ansicht des Be= 
zirksrats ein ausreiehender Grund 
nicht vor. 
Bei Einreihung der Stelle in Gruppe 
6 könnte der Stelleninhaber für seine 
Person wohl in Gruppe 5 vorgerückt 
werden, Für diesen Fall würden jedoch 
seine Bezüge vom 1.Oktober 1927ab 
weder nach Besoldungsgruppe 6 noch 
naeh Besoldungsgruppe 3 seine gesamt 
ten Bezüge naeh dem Stand vom 30. 
September 1927 mit 8098 BK erreichen, 
sodaß ihm gemäß § 42 Vollz.Verf.z. 
K,B.G. bis auf weiteres eine person « 
liehe Zulage zu gewähren wäre. Er 
wÿrde also nach der neuen Besoldungs= 
ordnung in diesem Falle eine materielle 
Besserstellung nicht erfahren. Dies 
würde^zweifellos -e-in e. s»ei felloe, 
vom Gesetzgeber nicht gewoll te Härte 
bedeuten, die sich im Hinblick auf 
die umfangreiche Tätigkeit des Beamten 
doppelt ungerecht auswirkt. 
Der Bezirksrat 
besohl i e ß t : 
An der Einreihung der Stelle des Oberamtsbau- 
meistere in Besoldungsgruppe 5 festzuhalten und die 
Ministerialabteilung für Bezirks-und Körpersehaftsver= 
waltung wiederholt um Genehmigung hiezu zu bitten.
	        
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