179.
Den 18. Juni 1929.
Weiter bittet er, das von v/m seiner«
zeit auf eigene Kosten erstellte
Rärtenhaus zu den Selbstkosten,welche
456 LA 62 3 betragen, auf die Amts-
Körperschaft zu übernehmen. Der Tranks*
port desselben naeh der Knatsch 9 sehen
Wohnung kommen für ihn wegen Mangel
an Platz/nicht in Frage.
Landrat Fiederer tritt für ein
Entgegenkommen an p.Konrad ein. Lie
Übernahme des Gartenhauses durch die
Amtskörperschäft werde jedoch kaum
in Frage kommen können. Schließlich
wird
beschlossen:
1 .) Dem Oberamtssparkassier Konrad als Umzugskosten=
beitrag sowie als Abgeltung für alle von ihm ge=
stellten Forderungen eine einmalige Aversalent=
Schädigung von 400 RM, -vorbehaltlich der Zu=
Stimmung dem Amtsversammlung- izu gewähren.
2 .) Den Oberamtssparkassier Konrad davon zu ver=
ständigen, daß die Amtskörpersehaft kein Jnteresse
an der Übernahme des in seinem Privateigentum
stehenden Gartenhauses habe und ihm die Auflage
zu machen, dasselbe alsbald zu entfernen.
§ 139.
Das Besoldungsdienstalter
des Oberamtssparkassendirekttors
Mink in seiner neuen Dienst^
stelle ist festzusetzen. Mach § 9
V.V.z. K.B.G. behält er, da er in
der gleichen Besoldungsgruppe wie
bisher besoldet wird,sein seitheri=
ges Besoldungsdienstalter.