180,
Den 18. Juni 1929.
dementsprechend wird
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Den Beginn des Besoldungsdienstalters des p.Mink in
Besoldungsgruppe 6 auf 1. 3uni 1924 festzusetzen und iS
in die Bezüge der gen Stufe 3 der genannten Gruppe Do®
Dienstantritt ab, einzuweisen.
§ 140.
Oberamtssparkassendirektor Minh
muß seit seinem Dienstantritt am 21, liai
1929t da er die ihm zugewiesene Mahnung
im Oberamtssparkassengebäude fMittel»
straßeJ nieht beziehen kann, bis auf
weiteres einen getrennten Haushalt fill®
Er hat um Gewährung einer Trennungszu
lage naehgesueht.
Besehluß:
Dem Direktor Mink nom 21, Mai 1929 ab bis zum
Bezug seiner Mahnung als Aufwandsentschädigung für
getrennte Haushaltsführung den Betrag von 6 RM pro
Tag zu verwilligen,
§ 141.
Der von der Oberamtssparkasse
ausgearbeitete Organisationsplan für
die Geschäftserledtgung bei der 0ber a
amtssparkasse wird vom Vorsitzenden tot
getragen und vom Bezirksrat mit Mirkuui
vom 1. 3uli 1929 ab
genehmigt
mit der Maßgabe, daß der Sparkassen*