185.
Den 18. 3uni 1929.
sowie zu den bereits getroffenen
Maßnahmen seine nachträgliche
Zustimmung.
§ 150
Oberamtssparkassendirektor
Minh: stellt den Antrag, für Re=
klamezwecke der Kasse jahrlieh eine
bestimmte Summe auszuwerfen und in
diesem Rahmen die Durchführung der
Art und Weise der Reklame der Kasse .
zu überlassen.
Besehluß:
Für Propagandazweeke einen jährlichen Betrag
bis zu 5 % des Reingewinns zu genehmigen.
§ 151»
Auf mündlichen Vortrag von
Oberamtssparkassendirektor Mink
wird die Oberamtssparkasse
ermächtigt,
bei der Württ. Notenbank Stuttgart ein Konto zu
eröffnen«- -
Zur Zeichnung sind, wie in den übrigen Spar»
kassenangelegenheiten^ die naehstehendnn Beamten
berechtigt: -
Oberamtssparkassendirektor Mink,
Oberamtssparkassier Kon r a d,
Obersekretär (Gegenrechner) Weißhaar.
Zur Gültigkeit der Zeichnung sind je
2 Unterschriften erforderlich.