-Den 18. 8 uni '1929.
§ 192.
Die Prüfung der abgeschh
senen Dahresreehnungen der OberamM
sparkass^ s ieit der Nachkriegszeit
durch Verwaltungsaktuar a.D.Link
vorgenommen worden. Eine faehmänni“
sehe Prüfung erscheint in Zukunft
Tuit Rücksicht auf die vorschrifts=
mäßige Aufstellung der Bilanzier
Bewertung der Dmmobilien, die ö orzu-
nehmendenAbschreibungen ete. geboten
nach einer Anfrage beim Württ.
Sparkassen=und Siroverband würden
sieh die Kosten der Prüfung durch
diesen bei Vornahme der Prüfungé at
Sitz des Verbands auf 100 - 125 M
bei Vornahme der Prüfung am Sitz de 1
Kasse auf etwa 150 RM belaufen.
Beschluß:
Die Prüfung der Ddhresrechnung der Oberamts«
Sparkasse in stets widerruflicher Weise dem Württ.
Sparkassen=und üiroverband zu übertragen. Die Prü e
fung soll am Sitz der Kasse vorgenommen werden•
§ 153.
Wegen der Übernahme der Zwäg=
stelle Dietenheim der Bezirksspar■
kasse Ollertissen haben am 28.Mai
1929 zwischen den Leiternder Bezi^
Sparkasse Dllertissen und der Ober’
amtssparkasse Laupheim unverbindlich
Besprechungen stattgefunden, die di«
Hoffnung auf baldige Eröffnung der