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Ben LS. 3uli 1929.
fähiger Baugrund erst in einer Tiefe '
von 4,50 M dis 5 M vorhanden ist. '-
Das Untergeschoß kann aber etwa 1,90m -
unter Terrain kommen. die Fundierung
an diesem Platze würde infolgedessen ,
od die Fundamente aus Stampfbeton oder
mittelst Bisenbetonpfählen hergestellt
werden, Mehrkosten von mindestens
20 000 RM gegenüber einem Bauplatz mit !'
gutem Baugrund verursachen.
Rach Ansicht des Bezirksrats er-
scheint unter diesen Umständen das
Projekt für den fraglichen Platz aus=
siehtslos und kommt die Ausarbeitung
eines Planes für diesen Platz nicht ?
in Betracht.
Beschluß:
1.1 Ben Oberamtsbaumeister zu beauftragen, ein Projekt für
die Brstellung einer Landwirtschaftsschule auf dem Ur.
Friedberger^chen Grundstück fneben dem Projekt für den
Umbau der „ Post *J auszuarbeiten, nach Feststellung, ob
der» vorhandene Platz sich hiefür noch eignet.
2.) An die Stadtgemeinde nochmals heranzutreten mit der
Anfrage, ob von ihr nicht ein besser geeigneter Bauplatz $
zur Verfügung gestellt oder ein anderer geeigneter Vor« 1
schlag gemacht werden kann. Bventl. würde es sieh darum
handeln, daß die Stadtgemeinde von der Forstdirektion
in den Budenäckern ein größeres Baugelände erwerben und
dann der Amtskörperschaft einen Bauplatz abtreten würde.
§ 168 .
Mach § 234 47A7S. sind beweg&
liehe Sachen, die am Tage der Bin■
gliederung eines Arbeitsnaehweisamts
in die Reiehsanstalt in dessen