20
Den 13. September 1928,
jeweils auf 1. des Kommenden Monats.
Die Kündigung hat spätestens an 15*
des den Austrittstag vorangehenden
Monats zu erfolgen•
§ 16.
Auf den Antrag des Oberamtsbau«
meistere Kü eh 1 e wind der Stunden«
JoÄTi für die privatreehtlieh angestell
ten Straßenarbeiter von Laupheim vom
!>♦September 1928 an auf -:. 65 25
und für die übrigen Straßenarbeiter
vom 1,Oktober 1928 an auf -.. 60 25
festgesetzt,
Die Sozialversicherungsbeiträge
werden wie seither im vollen Betrag
auf die Amtskörpersehaft übernommen,
§ 17.
Für das Landjägerstationskom-
mando soll eine elektr.Klingelanlage
mit 300 m Leitungsdraht als Hilfst
mittel bei der Feststellung der 6s-
sehwindigkeit von Kraftfahrzeugen
innerhalb geschlossener Ortsteile
mittels Stoppuhren beschafft werden.
Mit einer derartigen Klingelanlage
wäre das Stoppen einfacher und siche®
rer durehzuführen und die Stoppstrek■
ken könnten viel leichter ausgewählt
und öfters gewechselt werden, Die
Kosten für die bewegliche Anlage be-