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Ben 18.
3uli 1929.
amt vorhandenen Büroeinriehtungsgegen-
Stände beträgt rund -: 9200 RM. -,
Von diesen Betrag entfallen auf
1Gegenstände, die angesehafft wurden:
11 von der Stadt gemeinde Ulm
rd. -.• 1600 RM
2)von den Errichtung s gerne inden
(1/9 von 7600 RMJ rd. -: 2500 *. ;
Der Anteil der 3 Erriehtungsgerneinde^
Amtskörpersehaft Ulm, Blaubeuren und■
Laupheim an der Entschädigung von
-: 5000 LL, würde nask dem Schreiben j
des Stadtsehultheißenamts Ulm etwa
200 RM betragen.
Mach der Äußerung der Oberamts«
pflege kann dem Vorschlag des Arbeits
amts Ulm zugestimmt werden, nicht
aber der vom Stadt schultheißenamt
Ulm gemachten Feststellung, wornaeh
auf die Errichtungsgemeinden nur der
Betrag von 200 RM entfällt. Bei der
vorgesehlagenen Entschädigungssumme
von -r 9000 RM kann es sieh nur
darum handeln, daß dieser Betrag
unter die 3 Errichtungsgemeinden
/Amtskörpersehaft Ulm, Blaubeuren
und Laupheim) im Verhältnis der von
diesen entrichteten Kostenanteile
verteilt wird. Die Stadt Ulm hatte 5
an den Kosten des Arbeitsamts nie 1 ]
einen gesonderten Anteil, ihr Betreff
war stets in demjenigen der Amts«
körperschaft Ulm inbegriffen. Eine
etwaige Sonderregelung hätte sie naah
Verteilung der 3000 RM mit der Amts»
körperschaft Ulm allein zu verein*
baren. Qünstigstensfalls könnte der