210.
Den 18. Juli 1929.
Stadt Bim für die vonn ihr angeschafr
ten Gegenstände ein Betrag von -r-D
zugeschieden werten, was ebenfalls
einem drittel des Aufwands entsprechet
würde, für alle Fälle aber müßten sieh
die 3 Erriehtungsgemeinden in den Ss-
trag von 2900 LL teilen.
Bach dem Burehsehnitt der Jahre M
1926 und 1927 hat sieh die Amtskörpe^
sehaft Laupheim an den Kosten des
Arbeitsamts mit 6,81 % beteiligt.
Hienaeh würde ihr EntschädigungsantcW
betragen bei 3000 All 20± Bl 30 5
und bei 2300 RM -.- 170 Bl 33 3.
Beschluß:
1.1 Sieh mit dem Vorschlag des Arbeitsamts betreffend
Gewährung einer Entschädigung von 3000 Bit einverstanden
zu erklären•
2.1 Die vom Stadtsihultheißenamt Ulm vorgesehlagene Vertex
lung auf die 3 Errichtungsgemeinden nicht anzuerkennen
und hiewegen auf die vorstehend gemachten Ausführungen
Bezug zu nehmen.
§ 169.
Der leitende Arzt des Bezirks»
k rankenkauses, Br,med.Bullinger, hat
sich unterm 16. Juni d.J. beschwerde*
führend an das Oberamt gewandt, weil
ihm ein im Bezirkskrankenhaus durch
Br.med.Proß behandelter Fall von Wun^
starrkrampf, der den Tod zur Folge
hatte, nicht mitgeteilt worden sei♦ |
Bach dem Btenstvertrag mit dem leitet
den Arzt und nach den gesetzlichen