212. Den 18. Sull 1929.
Bett und Krankheit des ansteekend Kranken verzeichnet
ist* Ber Aushang ist vom behandelnden Arzt sofort zu
• entfernenn wenn eine Ansteekungsgefahr von Seiten des
Kranken, seines Betts und Zimmers nieht mehr besteht,
2.) Zu /bestimmen, daß eine Absehrift dieser Vertragsbe*
Stimmung au Brett des Arztzimmsers anzubringen ist•
§ 170.
Wach Erlaß der Ministerial abtei»
lung für Bezirks^und Körperschafts»
. Verwaltung vorn 15« Mai 1929 Er.8827,
haben die Amtskörper schäften Saulgau,
Waldsee, Biberaeh, Laupheim und Blau'
beuren einen Vertreter und einen Stell’
, Vertreter in die Landes für sorgebehöz■
de auf 6 Bahre fab 1.April 1930) neu
zu wählen / Art.2 Abs.3 der L. F* V. veü
31. Mürz 192 4 ^Reg.Bl.S.Btf-J. Die
Verteilung der Sitze richtet sich naßh
dem Anteil der einzelnen Amtskörpei■
schäften an der Umlage des Landesfui'
sorgeverbands.
Das Oberamt hat sieh wegen Benev
nung des gemeinsamen Vertreters und
dessen Stellvertreters mit den in Is°
traeht kommenden Bezirken in Verbid"
dung gesetzt. Der Vorsitzende gibt
- die bereits vorgenommenen Wahlen bez^
Vorschläge bekannt•
Beschluß *
Ber Amtsversammlung für die Wahl als ordentliches
Mitglied der Landesfürsorgebehörde Landrat Kisch,
Biberach und als Stellvertreter Stadt schultheiß
Konrad, Laupheim, vorzuschlagen.