Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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§ 
215. 
Den 12. duli 1925» 
willig das Vermessungswesen und die 
Anstellung der Geometer als Beamte 
der Xörperschaft übernommen, davon 
ausgehend,daß es sieh hier um ein 
staatliehes Aufgabengebiet handle. 
Der Vermessungsdienst weist inner» 
halb des Landes insofern Verschieden 
heiten auf, als die den Beamten zur 1 
Verfügung stehenden bisherigenönter» 
lagen sehr ungleichwertty sind und 
die Landesvermessung speziell im 
Oberland noeh äußerst unvollkommen 
ist, vor allem, weil große Gebiete 
wenig ertragreichen Landes,Moore, 
Streuwtesen und viele Feldmarken, 
bis heute unzureiehend vermessende 
und wenige feste Vermessung^arken 
aufweisen, Demzufolge erfordern die 
Vermessungsarbeiten im Oberland aueh 
bei kleinen und einfachen Anlässen 
häufig außerordentlich zeitraubende 
Geometerarbeit und verursachen den 
Beteiligten oft ungewöhnlich hohe 
GOülUaq. die zu manigfachen Klagen 
hierüber Anlaß geben. Biesen Dmstän» 
den entspricht aueh die Belastung 
der Amtskörperschaft durch das Ver» 
messungswesen. Is beträgt der Per» 
sonalaufwand für die Oberamtsgeometer 
und Vermessungstechniker 36 91t Bll, 
während an Vermessungsgebühren nur 
26 400 BX zurück fließen. Is muß an» 
genommen werden, daß in den besser 
vermessenen Landesteilen die Gebüh» 
ren den Personalaufwand teils decken, 
teils überschreiten. Diese unter» 
sehiedliehe Belastung der Amtskörper»
	        
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