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Den 29. August 1929.
privatreehtlieh anzustellen mit einem Monatsgehalt von 199 KM
und unter Übernahme des gesetzl. Anteils an den "Versiehe 1 rungs=
beiträgen. Sollte die Oberamtssparkasse, wie bei den übrigen
Angestellten, die vollen Versieherungsbeiträge bezahlen, so
würde sieh das behalt entsprechend ermäßigen.
9.1 Den Hausverwalter in dem Zweigstellengebäude auch nach Über=
. nähme durch die Oberamtssparkasse in der seitherigen Wohnung
in stets widerruflicher Weise weiter zu belassen, wofÿr er die
Heizung und Reinigung der Kanzleiräume zu besorgen hat.
.6.- Die Zustimmung der Amtsversammlung hiezu einzuholen.
„ v ç V § Y^v; Hy^,^ - - - - -
^ ^ ^ " § 179.
Der Vorsitzende gibt die Kamen und
Verhältnisse der Bewerber um die Stelle
des Leiters der Zweigstelle der Ober=
amtsSparkasse in Dietenheim bekannt.
Mach kurzer Beratung kommt der
U Bezirksrat einstimmig zu.dem
Beschluß :
1.1 Die Stelle dem Bank+und früheren Sparkassenbeamten Erwin
Mühl i c h, zur Zeit beim Arbeitsamt Sigmaringen,pribat=
rechtlich, jedoch mit der Aussicht auf spätere beamten=
rechtliche Anstellung -vergl. oben § 193 S.136 - zu über=
tragen;
2.J ihm ein Gehalt nach Gruppe 8 a Stufe 3 der K.Bes.Ordnung
unter Übernahme der vollen Versicherungsbeiträge, jedoch
nur insoweit, als Pflichtversicherung in Betracht kommt,
zu gewähren.
§ 180.
Die Ausleihdtommission der Ober=
amtssparkasse soll bei der Behandlung
von Angelegenheiten aus dem Kunden
kreise der Zweigstellen Dietenheim
und Oberkirchberg im Bedarfsfälle