225.
Den 25. August 1929»
Hinausgabe schon lange hätte erfolgen
müssen, auch einen Reklameerfolg er=
zielen zu können. Auf ihren Antrag
wird
beseh! ossen:
Die Ausgaben für die Herstellung und Versendung der=
artiger Schreiben fdurch Vermittlung der Schultheißen«
ämterJ, ohne Unanspruehnahme der für allgemeine Propa=
gandazweeke zur Verfügung gestellten Mittel, (siehe
oben § 150 S.185 Jzu genehmigen.
§185.
* t
Megen Abschluß von Versio heru»
gen gegen Veruntreuung, Einbru^c^Sn^li]
Haftpflicht usw. im Betriebe der Ober=
amtssparkasse wird der Sparkassen•
leiter beauftragt, sich entsprechende/
Unterlagen zu beschaffen und zu gege=
bener Zeit die Angelegenheit dem Bee
zi^^rat zur Beschlußfassung zu unter=
breiten^ 0
§ 184.
Das Ifürtt. Innenministerium hat ^
durch Erlasse vorn 5. I.1925 und 27. 41
VII. 1929 Hp.IV 3507/1975* den Bezirks=
räten, die eine zeitweilige 3nansprudi=.
nahm^fremder Gelder durch ihre Spar=
kassen zulassen wollen, empf^len,
ihre Sparkaçsenverwal tungen zu er=
mächtigen, zu Lasten der Amtskörper=
schäft im Rahmen J#^* einer ordnungs»