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Ben 21. September 1928,
gestellt, die Verpflichtung der Hk
Stadt gemeinde Ulm zur Leistung der
restlichen Amtskörperschaftsumlage
an die Amtskörperschaft Laupheim für
das Rechnungsjahr 1926 im Betrage
von 1663 RM 71 $ und die Unzulässige
Reit der Aufrechnung der Ersatzfor= .
derung der Stadtgemeinde Ulm an die
Amtskörpersahaft Laupheim in diesem
Betrag festzustellen,
Bie Mintsterialabteilung hat
an das Oberamt eine Rückfrage dahin=
gehend gestellt, in welchem Reichs= - 1
markbetrag die Forderung aaf Kosten^
ersatz für die 1 Bahre 1924, 1925 und 6
1926 anerkannt werde,
Auch verlangt sie einen Beschluß
des Bezirksrats, durch den der Vor-
sitzende beauftragt und bevollmäch« ?
tigt wird, den Anspruch gegen die
Stadtgemeinde Ulm bei der Aufsichten
Behörde geltend zu machen.
Vom Bezirksrat wird
beseh! o s s e n :
1,3 Bie Ersatzforderung der Stadtgemeinde Ulm auf der
Qaldmarkbasis nach dem Stand vom 1.August 1921, jedoch
unter Beschränkung auf den Höchstbetrag von 2000 Papier•’
mark in einem 3ähr anzuerkennen.
Am 1, August 1921 entsprochen 100 PM 5,52 QM,
2000 PM also 106,40 QM, Bas Anerkenntnis erstreckt
si.ch über f.olaende ^^ä^my deren Aufrechnungder Be=
für Z/Ä % ? aus n 2 2,89 QM = 18,31 QM,
* 1925 an 2057,39 GM Höchstbetrag - 106,40 GM
9 1926 80 % aus 37,10 GM - 29,67 GM
zusammen-:
154,38 GM,