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erfolgen
Dieser
Der Bezirksr^t bedauert.
lehnen.
Der Bezirksrat
ließt:
Den 15. Oktober 1929.
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der Gemeinderat von dem B es ehl u ß c r
Amtsversammlung bezüglich der Geome
gebühren mit lebhafter Entrüstung 1
nis genommen habe;
2. die Pauschal Zuschläge zu den Hei -
sungsgebühren in Höhe von 20 % für
Eatasterarbeiten die nach dem l.Apr
1929 anfallen, bezw. angefallen sii I
zur Bezahlung anzuerkennen, dagegei
Bezahlung für rückständige Arbeitei.
die vor dem 1.April 1929 hätten gef .
sein müssen, unter allen Dmständen abö
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Zu Ziffer 1 dee Gemeinderatsbesehlusses zur Tagesordnun ' 1
überzugehen. f
Zu Ziffer 2 des Gemeinderatsbesehlusses zum Ausdruck n
bringen, daß der Beschluß über die Erhebung eines Pause'
Zuschlags - für alle naeü' dem 1. April 1929 fertiggestel
Arbeiten- von der Am'tsversämmlung einstimmig gegen die
Stimme des Amtsversammlungsmitglieds der Gemeinde Dieted
heim gefaßt wurde. Dem Gemeinderatsbeschluß fehlt nach
Lage der Verhältnisse die rechtliche Grundlage, da die Je-
zahlung^ der Messungsgebühren Sache der in Betracht konnev
den Grundbesitzer ist. Falls diese die Bezahlung dermal^l
sohläge verweigern, müßte eventl.zwangsweise Beitreibur
daß seitens des Gemeinde ri’ s
'Dietenheim die Durchführung des Amtsversammlungsbeseh
ses vom 14. # a rz 1929 unnötigerweise erschwert wird.
Beschluß hat eine gleichmäßige Behandlung samtig
Gemeinden - auch derjenigen mit dem Sitz eines Oberamt*
geometers ,- zur Folge. Each den angestellten Erhebung^
handelt es sieh übrigens nur um wenige nach dem l.Apr'
1929 halbferttge\ Arbeiten.