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: Den 15. Oktober 1929.
Auch für den Fall, daß ein Oberamtsgeometer seinen
Dienstsitz in Dietenheim hätte, müßte für diese Gemein«
, - y - de entsprechend dem Sinn und dem Wortlaut des Amtsver«
QoUsic sib i^sammlungsbeSchlusses der festgesetzte Pausehalzu«
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§ 219.
Oberamtsgeometer S p e t h in
Laupheim hat ein Gesuch um Heurege«
lung bezw. Erhöhung seiner Entschä -
digung für Dienstaufwan$ eingeretcht
mit der Begründung, daß die Verhält«
nisse in seinem Büro sich gegenüber
früher wesentlich geändert haben•
4uf seinem Büro seien zeur Zeit 6
Personen feinschließlich Lehrlingen)
\ $ A S « y ; ^ s tätig• Erhält die Festsetzung einer
monatlichen Entschädigung von 100 RM
für angezeigt. Die Eanzleibedürf«
^ ü ^ nisse sollen künftig in vollem Anfang
durch die Amtskörperschaft beschafft
^ .n iss-iacO werden. v .
Der Bezirksrat anerkennt, daß
bei p.Speth hinsichtlich der Stellung
der Büroräume und der Personalverhält*
nisse besondere Verhältnisse im Ver«
gleich zu den andern Beamten vorlie«
gen und daher eine Erhöhung der bis«
herigen Dienstaufwandsentschädigung
angebracht ist.