Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Beschluß: 
Die Eröffnung bezw. Errichtung der 3 Nebenstellen gutzuheißen und den getroffenen Organisations 
maßnahmen und Beschlüssen des Bezirksrats in vollem Umfange zuzustimmen. 
§ 286. 
Wichtigere Reuorganisationsmastregeln bei -er Oberamtssparkasse. 
—. Geschästsverteilung, Dienstvertrag mit dem Sparkassenleiter, Hilfskräfte etc. — 
Die Amtsversammlung nimmt Kenntnis von bem neu aufgestellten Geschäftsverteilungsplan 
bei der Oberaintssparkaffe — Bezirksratsprotokoll § 141 — sowie von dem mit Sparkassendirektor 
Blink abgeschlossenen Dienstvertrag — Bezirksratsprotokoll § 142 —. Sparkassendirektor Mink konnte 
bei seinem Dienstantritt am 21. Mai 1929 seine Dienstwohnung im Oberamtssparkaffengebäude nicht 
sofort beziehen Andererseits mußte auf seinen möglichst baldigen Amtsantritt Wert gelegt werden. 
Lant Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — § 140 - wurde ihm über die Zeit getrennter 
Haushaltsführung eine Aufwandsentschädigung von täglich 6 RM., sodann laut Bezirksratsbeschluß 
vom 29 August 1929 — § 185 — in sinngemäßer Anwendung der für Staatsbeainte geltenden 
Bestimmungen, ein Umzugskostenbeitrag von 385 RM. 50 Pfg. (85° o) verwilligt. Ebenso wurde dem 
Oberamtssparkassier Konrad aus Billigkeitsgründen ein Umzugskostenbeitrag von 400 RM. gewahrt. 
— Bezirksratsbeschluß vom 18. Juni 1929 — § 138 —. 
Wegen Erkrankung einer Hilfskraft war über diese Zeit, über die Urlaubszeit und die Zeit der 
anderweitigen Verwendung von Obersekretär Weißhaar und Fräulein Blösle chie vorübergehende^ An 
stellung von 2 weiteren Hilfskräften erforderlich. Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — § 1»7 
29. August 1929 — § 181 — und 24. September 1929 — § 192 —. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
§ 287. 
Prüfung der Jahresrechnungen der Oberaintssparkaffe. 
Der Bezirksrat hat unterm 18. Juni 1929 - 8 152 - beschlossen, die Prüfung der Jahres- 
rechnungen der Oberaintssparkaffe in stets widerruflicher Weise dem Württ. Sparkassen- und Giro- 
verband zu übertragen. Eine fachmännische Prüfung ist mit Rücksicht auf die vorschriftsmäßige Auf 
stellung der Bilanz etc. geboten. 
Die Amtsversammlung erteilt hiezu ihre 
Zu sti in inu n g. 
§ 288. 
Schuldanfnahme für Zwecke Ser Oberamtsfparkaffe. 
Mit Beschluß des Bezirksrats vom 29. August 1929 - §184 — wurde die Là mtssparkasse 
entsprechend ihrem Antrag ermächtigt, bei der Württ. Girozentrale und der ^vurtt. Notenbant Wichfi 
kredite bis zur Höhe von je 100 000 RM., zusammen also 20 000 RM., i n Anspruch zu nehmen, um 
die für fällig werdende Wechsel notwendigen Gelder rechtzeitig beschaffen zu können. 
Die Amtsversammlung erteilt zn der beschlossenen Schuldaufnahme ihre 
Zu st im mung. 
§ 289. 
Umbau des Oberamtsfparkaffengebäu-es in der Mittelstratze. 
Die Frage der Unterbringung der Oberamtssparkasse bezw. der Verlegung in das Gebäude der 
Amtskörperschaft Nr. 22 der König Wilhelmstraße hat sowohl den Bezirksrat. wie die àtêrsanmllun 
schon mehrfach beschäftigt. Ein im vorigen Jahre vorgelegener Plan sur den Umbau des bisherigen 
Sparkassengebäudes wurde im Hinblick auf die schwebende Frage der anderweitigen' Unterbringung 
der Kasse wie auch im Hinblick darauf zurückgestellt daß die Durchführung dieses Plaries - auch n 
Vergleich zum Kostenpunkt - eine befriedigende Lösung der Unterbringung ivohl nicht gebrach hatte 
Von der Oberamtssparkasse wurde nun dem Bezirksrat in letzter Zeit eut neuer Vorschlag für d n 
Umbau des bisherigen Oberamtssparkaffengebäudes unterbreitet. Nach diesem Profekt kann e.n:zweck 
mäßigere Ausnützung der bisher zum Teil unbenützten Räume erreicht werden Die Räumlichkeiten 
für die Kasse können so gestaltet bezw. erweitert werden, daß sie den Bedurfnissen auf t 
genügen werden. Eine Verlegung der Kaffe kommt nicht mehr in Frage.
	        
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