Beschluß:
Die Eröffnung bezw. Errichtung der 3 Nebenstellen gutzuheißen und den getroffenen Organisations
maßnahmen und Beschlüssen des Bezirksrats in vollem Umfange zuzustimmen.
§ 286.
Wichtigere Reuorganisationsmastregeln bei -er Oberamtssparkasse.
—. Geschästsverteilung, Dienstvertrag mit dem Sparkassenleiter, Hilfskräfte etc. —
Die Amtsversammlung nimmt Kenntnis von bem neu aufgestellten Geschäftsverteilungsplan
bei der Oberaintssparkaffe — Bezirksratsprotokoll § 141 — sowie von dem mit Sparkassendirektor
Blink abgeschlossenen Dienstvertrag — Bezirksratsprotokoll § 142 —. Sparkassendirektor Mink konnte
bei seinem Dienstantritt am 21. Mai 1929 seine Dienstwohnung im Oberamtssparkaffengebäude nicht
sofort beziehen Andererseits mußte auf seinen möglichst baldigen Amtsantritt Wert gelegt werden.
Lant Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — § 140 - wurde ihm über die Zeit getrennter
Haushaltsführung eine Aufwandsentschädigung von täglich 6 RM., sodann laut Bezirksratsbeschluß
vom 29 August 1929 — § 185 — in sinngemäßer Anwendung der für Staatsbeainte geltenden
Bestimmungen, ein Umzugskostenbeitrag von 385 RM. 50 Pfg. (85° o) verwilligt. Ebenso wurde dem
Oberamtssparkassier Konrad aus Billigkeitsgründen ein Umzugskostenbeitrag von 400 RM. gewahrt.
— Bezirksratsbeschluß vom 18. Juni 1929 — § 138 —.
Wegen Erkrankung einer Hilfskraft war über diese Zeit, über die Urlaubszeit und die Zeit der
anderweitigen Verwendung von Obersekretär Weißhaar und Fräulein Blösle chie vorübergehende^ An
stellung von 2 weiteren Hilfskräften erforderlich. Bezirksratsbeschluß vom 18. Juli 1929 — § 1»7
29. August 1929 — § 181 — und 24. September 1929 — § 192 —.
Beschluß:
Zustimmung.
§ 287.
Prüfung der Jahresrechnungen der Oberaintssparkaffe.
Der Bezirksrat hat unterm 18. Juni 1929 - 8 152 - beschlossen, die Prüfung der Jahres-
rechnungen der Oberaintssparkaffe in stets widerruflicher Weise dem Württ. Sparkassen- und Giro-
verband zu übertragen. Eine fachmännische Prüfung ist mit Rücksicht auf die vorschriftsmäßige Auf
stellung der Bilanz etc. geboten.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu ihre
Zu sti in inu n g.
§ 288.
Schuldanfnahme für Zwecke Ser Oberamtsfparkaffe.
Mit Beschluß des Bezirksrats vom 29. August 1929 - §184 — wurde die Là mtssparkasse
entsprechend ihrem Antrag ermächtigt, bei der Württ. Girozentrale und der ^vurtt. Notenbant Wichfi
kredite bis zur Höhe von je 100 000 RM., zusammen also 20 000 RM., i n Anspruch zu nehmen, um
die für fällig werdende Wechsel notwendigen Gelder rechtzeitig beschaffen zu können.
Die Amtsversammlung erteilt zn der beschlossenen Schuldaufnahme ihre
Zu st im mung.
§ 289.
Umbau des Oberamtsfparkaffengebäu-es in der Mittelstratze.
Die Frage der Unterbringung der Oberamtssparkasse bezw. der Verlegung in das Gebäude der
Amtskörperschaft Nr. 22 der König Wilhelmstraße hat sowohl den Bezirksrat. wie die àtêrsanmllun
schon mehrfach beschäftigt. Ein im vorigen Jahre vorgelegener Plan sur den Umbau des bisherigen
Sparkassengebäudes wurde im Hinblick auf die schwebende Frage der anderweitigen' Unterbringung
der Kasse wie auch im Hinblick darauf zurückgestellt daß die Durchführung dieses Plaries - auch n
Vergleich zum Kostenpunkt - eine befriedigende Lösung der Unterbringung ivohl nicht gebrach hatte
Von der Oberamtssparkasse wurde nun dem Bezirksrat in letzter Zeit eut neuer Vorschlag für d n
Umbau des bisherigen Oberamtssparkaffengebäudes unterbreitet. Nach diesem Profekt kann e.n:zweck
mäßigere Ausnützung der bisher zum Teil unbenützten Räume erreicht werden Die Räumlichkeiten
für die Kasse können so gestaltet bezw. erweitert werden, daß sie den Bedurfnissen auf t
genügen werden. Eine Verlegung der Kaffe kommt nicht mehr in Frage.