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Der Vorsitzende gibt über die Einzelheiten des Umbaus, der vom Bezirksrat gutgeheißen und
am 24. September 1929 — § 190 — beschlossen wurde und z. Zt. durchgeführt wird, Aufschluß
Der Eingang wird an die Ostseite verlegt, wo sich dann auch die Schalterräume befinden. Der bis
herige Schalterraum wird zu einer Kanzlei für den Sparkassenleiter umgebaut. Die Kosten des Umbaus
sind gegenüber dem früheren Plau weseutlich uiederer und werden nach der Berechnung der Oberamts-
fparkasse etwa 5000 RM. betragen.
Im Zusammenhang mit dem Umbau bezw. dem sonstigen Ausbau der Kasse muß naturgemäß
auch die Anschaffung von Schränken und sonstigen Einrichtungsgegenständen vorgenommen werden.
Letzteres ist auch notwendig, weil anläßlich der Eröffnung der Zweigstelle Oberkirchberg verschiedenes
Mobiliar dorthin abgegeben wurde. Der Wohnungswechsel des Sparkassenleiters machte eine Instand
setzung der Kanzlei und der Dienstwohnung notwendig. Der Oberaintssparkaffe wurde vom Bezirks
rat mit Beschluß vom 18. Juni 1929 — § 148—149 —, 18. Juli 1929 — § 160 —, 24. Septem
ber 1929 — § 190 — und 14. Oktober 1929 — § 203 — die Ermächtigung zur Vornahme der
notwendigen Anschaffungen und zur Ausführung der erforderlichen Instandsetzungen erteilt. Der Miet
zins für die Dienstwohnung des Sparkassenleiters wurde vom Bezirksrat mit Beschluß vom 25. April
1929 — § 123 — auf monatlich 55 RM. festgesetzt.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim, sieht den Umbau als nunmehrige
endgiltige Lösung der Frage der Unterbringung der Oberamtssparkasse au.
Beschluß:
Den Umbau des bisherigen Oberamtssparkassengebäudes zu billigen und den vom Bezirksrat
gefaßten Beschlüssen zuzustimmen.
§ 290.
Uebernahme des Gebäudes König-Wilhelmstratze Nr. 22 auf die Oberamtspflege.
Nachdem durch den Umbau des Gebäudes Nr. 50 der Mittelstraße die Lokalfrage für die Unter
bringung der Oberamtssparkasse in befriedigender Weise gelöst ist (§ 289), kann über das Gebäude
Nr. 22 der König-Wilhelmstraße eudgiltig Bestimmung getroffen werden. Der Bezirksrat hat sich in
der Sitzung vom 15. Oktober 1929 — § 202 — mit dieser Sache befaßt und stellt an die Amts
versammlung den Antrag, das fragliche Gebäude mit Wirkung vom 1. Januar 1929 ab auf die
Oberamtspflege zu dem Betrag von 46000 RM. zu übernehmen. Der Vorsitzende gibt hiezu nähere
Erläuterungen. Von der Amtsversammlung sei ja bereits im Jahre 1926 die Unterbringung der
Oberamtspflege und Bezirksfürsorgebehörde in dem Erdgeschoß des fraglichen Gebäudes vorgesehen
worden. Daran werde wohl festzuhalten sein. Zur Zeit sei allerdings, wie der Amtsversammlnng
bekannt, die Wohnung im Parterre von Oekonomierat Köninger bewohnt und mit einer Aenderung
vorläufig uicht zu rechnen. Jedenfalls aber sei die Uebernahme auf die Oberamtspflege das Gegebene.
Im Hintergebäude des fraglichen Gebäudes seien seit kurzem 2 der Aufsicht des Landwirtschafts-
schulvorstands unterstehende Angestellte, ein Milchkontrollaffisteut und ein Ackerbaumeister untergebracht.
Der Antrag des Bezirksrats ivird nach kurzer Debatte einftimmig zum
Beschluß
erhoben.
Amtsversammlungsmitglied Dipl.-Ing. Scheffold, Laupheim, führt anschließend aus, daß das
fragliche Gebäude seinerzeit für Zwecke der Unterbringung von Beamtungeu erworben worden sei und
daß es nun auch diesem Zweck zugeführt werden soll. Der bisherige Schwebezustand müsse beseitigt
werden. Er hält die Unterbringung sämtlicher Amtskörperschaftsbeamtungen in dem Gebäude ohne
größere Bauarbeiteu für möglich und stellt nach näheren Ausführungen über die Zweckmäßigkeit einer
zufammenfaffenden Unterbringung der in Betracht kommenden Beamtungen den Antrag:
1 ■ ^"s Gebäude König-Wilhelmstraße Nr. 22 aus einem Wohn- in ein Amtsgebäude umzu
wandeln und in demselben nach Möglichkeit die Amtskörgerschaftsbeamtungen unterzubringen.
2. Den Bezirksrat zu beauftragen, die hiefür erforderlichen Maßnahmen zu treffen und falls sich
Ziffer 1 nicht verwirklichen läßt, den Verkauf des Gebäudes zu betreiben.
3. Der nächsten Amtsversammlung hierüber zu berichten.
Amtsversammlungsmitglied Kekeiseii, Neuhäuser und Dilger stimmen diesem Antrag zu.
^.beramtspffeger Brunner glaubt, daß nach der finanziellen Seite durch die beantragte Regelung
^^'lligung für die Aintskörperschaft nicht erreicht werde und führt u. a . die Notwendigkeit der
Anstellung eines Hausmeisters an. •
^beramtsbaumeister Küchle hält die Unterbringung der Oberamtspflege und Bezirksfürsorqe-
behorde ohne weiteres für möglich; falls sämtliche Beamtungen untergebracht werden sollen, ist nach
keiner Ansicht eine Vergrößerung des Gebäudes notwendig. ' '
Ser Antrag ^cheffold ivird sodann mit 22 gegen 3 Stimmen
angenommen.