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Den 15.September 1928.
vorgeschriebene
er die/ Kanzleizeit poll und ganz ,
ausnützt , mit der ihm beigegebenen 1
Masehinenschreiberin die anfallenden
Geschäfte bewältigen können.
Der Bezirksrat
stimmt diesem Antrag zu und erhebt ihn zum
Besehluß
mit dem Bemerken, daß künftige Rüekstände auf Kosten
des Reehnungsrats Bodenmüller zur Erledigung gebracht
werden müßten. Sollten fernerhin außerordentliche Ge
schäfte anfallen, die eine Aushilfe rechtfertigen, so
wird erwartet, daß vorher um eine Aushilfe nach-
gesueht wird und nicht erst nachher. 3m übrigen muß
verlangt werden, daß bei vorübergehenden größerem Ge
schäftsanfall Überzeitarbett geleistet wird, wie dies
in § 99 der Dienstordnung auch von den Staatsbeamten
verlangt wird.
§ 25. I
Der Vorsitzende gibt die
von den Ortsfürsorgebehörden neu
festgesetzten Richtsätze für die
Bemessung des notwendigen Lebens
unterhalts Hilfsbedürftiger bekannt.' 1
, Dnfolge der gesteigerten Kosten ,
der Lebenshaltung und insbesondere z
wegen Erhöhung der Mieten mußten
die bisherigen Richtsätze durchweg
erhöht werden. ( Erlaß der Ministe
rien des 3nnern und der Wirtschaft .
vom 1431.1927 KS. 912/ C 2212J .
Der Bezirksrat erhebt gegen die l
Festsetzung
keine Einwendung.