Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den 15.September 1928. 
vorgeschriebene 
er die/ Kanzleizeit poll und ganz , 
ausnützt , mit der ihm beigegebenen 1 
Masehinenschreiberin die anfallenden 
Geschäfte bewältigen können. 
Der Bezirksrat 
stimmt diesem Antrag zu und erhebt ihn zum 
Besehluß 
mit dem Bemerken, daß künftige Rüekstände auf Kosten 
des Reehnungsrats Bodenmüller zur Erledigung gebracht 
werden müßten. Sollten fernerhin außerordentliche Ge 
schäfte anfallen, die eine Aushilfe rechtfertigen, so 
wird erwartet, daß vorher um eine Aushilfe nach- 
gesueht wird und nicht erst nachher. 3m übrigen muß 
verlangt werden, daß bei vorübergehenden größerem Ge 
schäftsanfall Überzeitarbett geleistet wird, wie dies 
in § 99 der Dienstordnung auch von den Staatsbeamten 
verlangt wird. 
§ 25. I 
Der Vorsitzende gibt die 
von den Ortsfürsorgebehörden neu 
festgesetzten Richtsätze für die 
Bemessung des notwendigen Lebens 
unterhalts Hilfsbedürftiger bekannt.' 1 
, Dnfolge der gesteigerten Kosten , 
der Lebenshaltung und insbesondere z 
wegen Erhöhung der Mieten mußten 
die bisherigen Richtsätze durchweg 
erhöht werden. ( Erlaß der Ministe 
rien des 3nnern und der Wirtschaft . 
vom 1431.1927 KS. 912/ C 2212J . 
Der Bezirksrat erhebt gegen die l 
Festsetzung 
keine Einwendung.
	        
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