Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den 11. Dezember 1929. 
nannte Zeit belaufen sieh für Riete 
Verköstigung und Fahrkosten auf'ins= 
- gesamt -.• 69 M 90 3. Sie sucht 
um vollen Ersatz nach. 
Beschluß: 
Dem Gesuche zu entsprechen und die Oberamts= 
Sparkasse zur Auszahlung des Betrags anzuweisen. 
§ 234. 
Bach § 23 der Satzung der 
Oberamtssparkasse 'dürfen Æ^ Erwerbs= 
und Wirtschafte genossensehaften, 
welche ihren Sitz im Bezirk haben, 
Darlehen ohne Sieherheitsbestellung 
gegeben werden, wenn die Genossen= 
schuft eine Genossenschaft mit unbe= 
„schränkter Haftung und im Genossen= 
schaftsregister eingetragen ist. 
Eine landwirtschaftliche Genossen= 
schuft muß dem Verband landwirt= 
sehaftlieher Genossenschaften und der 
landwirtschaftlichen Genossenschafts= 
zentralkasse angehören und es muß die 
regelmäßige Revision des Geschäfts= 
Betriebs der Genossenschaft durch 
den Verband gewährleistet sein. 
Zur erstmaligen Abgabe eines Dar= 
lebens an eine Genossenschaft ist 
die Genehmigung der Amtsversammlung 
erforderlich. Der Höchstbetrag für
	        
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