Den 11. Dezember 1929.
ein Genossenschaftsmitglied ist laut
Uinis teii al erlaß doth 25. Dezbr.1923
- Dr. IV 4745 auf 100 RM festgesetzt
worden. Vie Gesamthöhe derartiger
Darlehen darf 10 v.S. der Gesamtein=
lagen der Sparkasse nicht übersteigen.
Entsprechend dem Antrag der 0ber=
amts Sparkasse wird im Onteresse des
Ausbaus des Geschäftes mit den in
Bezirk vorhandenen Darlehenskassen=
vereinen
beschlossen:
An die Amtsver sammlung den Antrag zu stellen, die
Abgabe von Barlehen an die Darlehenskassenvereine (G.m.é.
U.H.) » bei denen die satzungsmäßigen Voraussetzungen
zutreffen, allgemein zu genehmigen unter der weiteren
Voraussetzung, daß über die Verwilligung der Darlehens-
betrage die Ausleihkommission im Einzelfalle Entsehei=
dung trifft.
Dm die Wohnungsbautätigkeit im
Bezirk weiter zu fördern,schlägt
die Oberamtssparkasse vor, für das
Vahr 1990 wiederum einen Betrag von
46 -^0;CDQ0/ RM unter anteilmäßiger
Beteiligung der Gemeinden an dem zu
bezahlenden Zins zur Verfügung zu
stellen. Baah kurzer Beratung wird
-vorbehältlich der Zustimmung der
Amtsversammlung
beschlossen:
Den Betrag von 50 000 RM für 1990 unter denselben
Bedingungen wie im Vorjahr -Bezirksratsbesehluß vom