Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 11. Dezember 1929. 
ein Genossenschaftsmitglied ist laut 
Uinis teii al erlaß doth 25. Dezbr.1923 
- Dr. IV 4745 auf 100 RM festgesetzt 
worden. Vie Gesamthöhe derartiger 
Darlehen darf 10 v.S. der Gesamtein= 
lagen der Sparkasse nicht übersteigen. 
Entsprechend dem Antrag der 0ber= 
amts Sparkasse wird im Onteresse des 
Ausbaus des Geschäftes mit den in 
Bezirk vorhandenen Darlehenskassen= 
vereinen 
beschlossen: 
An die Amtsver sammlung den Antrag zu stellen, die 
Abgabe von Barlehen an die Darlehenskassenvereine (G.m.é. 
U.H.) » bei denen die satzungsmäßigen Voraussetzungen 
zutreffen, allgemein zu genehmigen unter der weiteren 
Voraussetzung, daß über die Verwilligung der Darlehens- 
betrage die Ausleihkommission im Einzelfalle Entsehei= 
dung trifft. 
Dm die Wohnungsbautätigkeit im 
Bezirk weiter zu fördern,schlägt 
die Oberamtssparkasse vor, für das 
Vahr 1990 wiederum einen Betrag von 
46 -^0;CDQ0/ RM unter anteilmäßiger 
Beteiligung der Gemeinden an dem zu 
bezahlenden Zins zur Verfügung zu 
stellen. Baah kurzer Beratung wird 
-vorbehältlich der Zustimmung der 
Amtsversammlung 
beschlossen: 
Den Betrag von 50 000 RM für 1990 unter denselben 
Bedingungen wie im Vorjahr -Bezirksratsbesehluß vom
	        
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